Arbeitsrecht bei Krankheit – einfach erklärt

Wie viele Krankheitstage bleiben dir noch?

Ab wann dein Arbeitgeber dir ein BEM-Gespräch anbieten muss, wie lange du Lohnfortzahlung bekommst und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist – einfach erklärt.

Die App Krankheitstage: Ring mit 15 verbleibenden Tagen seit dem letzten BEM-Gespräch
Die App Krankheitstage · Beispieldaten
6 Wochenkrank in 12 Monaten – dann muss dir ein BEM angeboten werden
42 TageLohnfortzahlung vom Arbeitgeber je Erkrankung
70 %vom Brutto als Krankengeld, höchstens 90 % vom NettoJetzt berechnen →
3 WochenFrist für die Kündigungsschutzklage nach Zugang der Kündigung
Die zentrale Zahl

Die 6-Wochen-Grenze

Im Arbeitsrecht taucht bei Krankheit immer wieder dieselbe Größe auf: sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten. Wer länger fehlt, dem muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten – und bei der Frage, ob eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht kommt, dient dieselbe Grenze als Orientierung – dann aber über mehrere Jahre betrachtet (mehr dazu unter Kündigung).

Gezählt wird rollierend: maßgeblich sind die letzten zwölf Monate ab heute, nicht das Kalenderjahr. Sechs Wochen sind dabei nicht immer 30 Tage – bei wiederholten, kurzen Erkrankungen kommt es auf deine Arbeitstage pro Woche an:

Arbeitstage pro Woche6 Wochen entsprechen
6-Tage-Woche36 Arbeitstage
5-Tage-Woche30 Arbeitstage
4-Tage-Woche24 Arbeitstage
3-Tage-Woche18 Arbeitstage
2-Tage-Woche12 Arbeitstage
Am Stück krank?

Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit zählen Kalendertage: Die Grenze ist nach mehr als 42 Tagen am Stück überschritten – Wochenenden inklusive.

BEM-Rechner: Deine Tage ausrechnen →

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Was ist ein BEM – und wann steht es dir zu?

§ 167 Abs. 2 SGB IX

Warst du innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig – am Stück oder in mehreren Abschnitten –, muss dein Arbeitgeber dir ein BEM anbieten. Gemeinsam wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer erneuten Erkrankung vorgebeugt und dein Arbeitsplatz erhalten werden kann.

  • Für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Menschen, und unabhängig von der Größe des Betriebs.
  • Freiwillig für dich: Der Arbeitgeber muss das BEM anbieten, du darfst ablehnen oder jederzeit abbrechen.
  • Nicht allein: Du kannst eine Vertrauensperson deiner Wahl mitbringen; Betriebs- oder Personalrat und – bei Schwerbehinderung – die Schwerbehindertenvertretung werden beteiligt, wenn du zustimmst.
  • Datenschutz: Du musst vorab über Ziele des BEM und die dafür erhobenen Daten informiert werden. Deine Diagnose musst du nicht nennen.

Nach dem BEM beginnt die Zählung neu

Nach einem abgeschlossenen BEM zählen nur noch die Fehltage danach. Warst du innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist grundsätzlich ein neues BEM anzubieten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21).

Kein BEM angeboten?

Das macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber dann aber ausführlich darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können – eine hohe Hürde.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Sechs Wochen volles Gehalt – und dann?

§ 3 EFZG§ 4 EFZG

Bist du arbeitsunfähig krank, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt bis zu sechs Wochen – also 42 Kalendertage – in voller Höhe weiter. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis schon vier Wochen ununterbrochen besteht.

Dieselbe Krankheit zählt zusammen

Erkrankst du wiederholt an derselben Krankheit, werden die Zeiten zusammengerechnet – die 42 Tage gibt es dann nur einmal. Einen neuen Anspruch auf sechs Wochen hast du erst, wenn

  • du vor der erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst, oder
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind.

Eine neue, andere Krankheit löst grundsätzlich einen neuen Anspruch auf sechs Wochen aus – außer sie kommt hinzu, während du noch wegen der ersten krankgeschrieben bist. Dann gilt beides als ein einziger Krankheitsfall.

Ab Tag 43: Krankengeld

§ 47 SGB V§ 48 SGB V

Endet die Lohnfortzahlung, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein. Das Krankengeld beträgt 70 % deines Bruttogehalts, höchstens aber 90 % deines Nettogehalts; davon gehen noch Beiträge zur Sozialversicherung ab. Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – die Wochen der Lohnfortzahlung werden dabei mitgezählt.

Zum Krankengeld-Rechner →

Deine Pflichten bei einer Krankmeldung

§ 5 EFZG
  • Sofort melden: Sag deinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid, dass du krank bist und wie lange es voraussichtlich dauert.
  • Spätestens ab dem 4. Kalendertag zum Arzt: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung. Dein Arbeitgeber, dein Arbeitsvertrag oder dein Tarifvertrag kann sie auch schon früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag. Bist du länger krank als bescheinigt, brauchst du eine neue Feststellung.
  • eAU: Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die elektronische Krankschreibung selbst bei der Krankenkasse ab. Die Diagnose erfährt er nicht.

Lohnfortzahlung prüfen: Gibt es neue 6 Wochen? →

Krankengeld-Rechner 2026

Wie viel Krankengeld bekomme ich?

Wie viel Krankengeld bekommst du ab Tag 43 ungefähr? Die Höhe ist gesetzlich geregelt und bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich – du musst deine Kasse nicht auswählen.

Dein regelmäßiges Monatsgehalt laut Gehaltsabrechnung, ohne Einmalzahlungen.

Gib Brutto und Netto ein, dann siehst du hier das Ergebnis.

Kein Krankengeld bekommen zum Beispiel Minijobber, familienversicherte Personen und Bezieher einer vollen Altersrente. Privat Versicherte erhalten gegebenenfalls Krankentagegeld nach ihrem Vertrag.

Unverbindliche Schätzung mit den Werten für 2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid deiner Krankenkasse. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser – nichts wird gespeichert oder gesendet.

→ Krankengeld-Rechner 2026: Zum Krankengeld-Rechner ↗

Personenbedingte Kündigung

Kann man wegen Krankheit gekündigt werden?

§ 1 KSchG§ 23 KSchG

Ja – aber nur unter strengen Voraussetzungen. Gilt für dich das Kündigungsschutzgesetz (in der Regel: mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb und dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate), prüfen Arbeitsgerichte eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen. Alle drei müssen erfüllt sein:

  1. Negative Gesundheitsprognose

    Aus den bisherigen Fehlzeiten muss folgen, dass du auch künftig in erheblichem Umfang fehlen wirst. Als Faustregel gelten Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen in den letzten rund drei Jahren.

  2. Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs

    Die Fehlzeiten müssen zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder zu hohen wirtschaftlichen Belastungen führen – etwa durch Lohnfortzahlungskosten von mehr als sechs Wochen pro Jahr.

  3. Interessenabwägung

    Im Einzelfall muss das Interesse des Arbeitgebers schwerer wiegen als deins am Erhalt des Arbeitsplatzes – berücksichtigt werden etwa Betriebszugehörigkeit, Alter, Ursache der Erkrankung und ob ein BEM angeboten wurde.

Kein Kündigungsschutzgesetz?

In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten und in den ersten sechs Monaten deines Arbeitsverhältnisses gelten die drei Stufen nicht (§ 23 KSchG). Dein Arbeitgeber kann dann auch wegen Krankheit kündigen – sogar während einer Krankschreibung –, ohne einen besonderen Grund nennen zu müssen. Verboten bleiben Willkür und Diskriminierung, etwa wegen einer Behinderung. Die Kündigungsfrist gilt trotzdem.

Lange krank? Dann ist eine Kündigung auch früher möglich

Die Drei-Jahres-Faustregel gilt für häufige Kurzerkrankungen. Bei einer langen Erkrankung fragen Arbeitsgerichte, ob in absehbarer Zeit mit deiner Genesung zu rechnen ist. Ist in den nächsten 24 Monaten keine Besserung absehbar oder kannst du deine Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben, kann eine Kündigung auch ohne mehrjährige Vorgeschichte gerechtfertigt sein – wenn es im Betrieb keinen anderen passenden Arbeitsplatz für dich gibt.

Besonderer Kündigungsschutz

Bist du schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, braucht dein Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Auch Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder sind besonders geschützt.

Gekündigt? Drei Wochen Zeit

Eine Kündigungsschutzklage musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Hol dir frühzeitig Rat, etwa bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei deiner Gewerkschaft.

Fehlzeiten herausfinden

Woher bekomme ich meine Krankheitstage?

Art. 15 DSGVO · § 83 SGB X

Deine Arztpraxis schickt jede Krankschreibung elektronisch an deine Krankenkasse (eAU). Bei den meisten Kassen siehst du die Liste direkt in der App – und du hast immer das Recht, eine Übersicht anzufordern. Wähl deine Kasse:

Deine Krankenkasse

TK – Techniker Krankenkasse

  • App: TK-App → „Übersichten“ → „Krankmeldungen“
  • Online: „Meine TK“ → „Meine Krankmeldungen“
  • Telefon: 0800 285 85 85
  • Dort bekommst du auch eine schriftliche Übersicht – wahlweise mit oder ohne Diagnosen und für einen bestimmten Zeitraum.

AOK (alle regionalen AOKs)

  • App: „Meine AOK“ (App oder meine.aok.de) → Krankmeldungen
  • Krankmeldungen der letzten vier Jahre mit Dauer und Hauptdiagnose.
  • Dort stehen auch Kinderkrankentage – die zählen aber nicht als deine eigenen Krankheitstage.

BARMER

  • App: BARMER-App oder „Meine BARMER“ → „Meine Leistungen“ → „Arbeitsunfähigkeitsnachweise“
  • Mit Beginn, Ende und Diagnoseschlüssel; zusammenhängende Krankschreibungen erscheinen als ein Zeitraum.

DAK-Gesundheit

  • App: DAK App → „Meine Krankmeldungen“
  • Einmal in der App zustimmen – angezeigt werden die Krankmeldungen ab dieser Zustimmung. Ältere Zeiten fragst du am besten schriftlich an (Vorlage unten).

IKK classic

  • App: IKK classic App → „GesundheitsCockpit“
  • Übersicht der elektronisch übermittelten Krankmeldungen (eAU).

KKH Kaufmännische Krankenkasse

  • App: „Meine KKH“-App → elektronische Krankmeldungen (eAU)
  • Übersicht der elektronisch übermittelten Krankmeldungen (eAU).

hkk Krankenkasse

  • App: hkk Service-App → „Meine Gesundheit“
  • Einmal in der App zustimmen – angezeigt werden die Krankmeldungen ab dieser Zustimmung. Ältere Zeiten fragst du am besten schriftlich an (Vorlage unten).

KNAPPSCHAFT

  • ePA-App: ePA-App „Meine GESUNDHEIT“ → Abrechnungsübersicht
  • In der Abrechnungsübersicht stehen unter anderem deine Arbeitsunfähigkeitszeiten.

BKK firmus

  • App: BKK firmus-App → „Ordner“ → „Krankmeldungen online“ → „Meine Krankmeldungen“
  • „Ordner“ findest du unten in der Leiste der App.
  • Telefon: Bremen 0421 64343 · Osnabrück 0541 331410
  • Eine schriftliche Übersicht bekommst du auch auf Anfrage beim Servicezentrum oder über das Kontaktformular.

Andere Krankenkasse (BKK, IKK, …)

  • Such in der App oder Online-Geschäftsstelle deiner Kasse nach „Krankmeldungen“, „Arbeitsunfähigkeit“ oder „eAU“.
  • Auch in der ePA-App deiner Kasse stehen bei vielen Kassen in den Abrechnungsdaten die Arbeitsunfähigkeitszeiten.
  • Oder frag per E-Mail, Brief, Kontaktformular oder Telefon nach einer Übersicht – mit der Vorlage unten.

Privat versichert

  • Private Krankenversicherungen bekommen deine Krankschreibungen meist nicht. Frag deine Personalabteilung – auch dein Arbeitgeber muss dir nach Art. 15 DSGVO Auskunft geben – oder nutze deine eigenen Unterlagen.

Vorlage für jede Krankenkasse

Per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular deiner Kasse. Die Kasse muss innerhalb eines Monats antworten, kostenlos.

Betreff: Auskunft über meine Arbeitsunfähigkeitszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Übersicht aller bei Ihnen gespeicherten Zeiten meiner Arbeitsunfähigkeit der letzten drei Jahre – jeweils mit Beginn, Ende und Diagnose.

Ich mache damit mein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X geltend.

Name:
Geburtsdatum:
Versichertennummer:

Mit freundlichen Grüßen
Nicht alle Fehltage stehen bei der Kasse

Die Kasse kennt nur Tage mit ärztlicher Krankschreibung. Warst du kurz krank ohne Attest – oft bis zu drei Tage –, fehlen diese Tage dort. Für die BEM-Schwelle zählen sie trotzdem. Diese Tage kennt dein Arbeitgeber: Frag die Personalabteilung oder schau, ob deine Lohnabrechnung Krankheitstage ausweist.

Danach trägst du die Zeiten einfach in die App ein – mit derselben Notiz für dieselbe Erkrankung.

Stand: Oktober 2026. Die Menüs der Kassen-Apps können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben deiner Krankenkasse.

Die App

Krankheitstage zählt für dich mit

Trag deine Krankheitstage im Kalender ein – die App rechnet alles aus, was auf dieser Seite steht:

  • Verbleibende Tage bis zur BEM-Schwelle – rollierend über zwölf Monate, passend zu deinen Arbeitstagen und den Feiertagen deines Bundeslands.
  • Neustart nach dem BEM: Datum eintragen, und die App zählt ab dem Folgetag neu.
  • Lohnfortzahlung: wie viele der 42 Tage für eine Erkrankung noch übrig sind.
  • Verlauf der letzten drei Jahre als Übersicht für die Gesundheitsprognose.
  • Deine Daten bleiben auf deinem Gerät – kein Konto, keine Werbung, kein Tracking, funktioniert offline. In neun Sprachen.

So funktioniert’s – in 1½ Minuten

Bundesland und Arbeitstage einstellen, Krankheitstage herausfinden und eintragen – plus Krankengeld-Rechner, Schritt für Schritt:

Warum es diese App gibt

Ich war selbst länger krank – und hatte keinen Überblick über meine Krankheitstage, die BEM-Grenze und die Lohnfortzahlung. Daraus ist diese App entstanden. Die Geschichte in einer Minute:

Android: bald beiGoogle Play
iPhone:noch keine App
Schon jetzt im Browser nutzen – auch auf dem iPhone

Die Web-App läuft auf jedem Handy und Computer. Auf dem iPhone kannst du sie in Safari über Teilen → Zum Home-Bildschirm wie eine App ablegen.

Wichtig: Die Web-Version hat keinen Sichtschutz vor Bildschirmfotos und keine App-Sperre. Deine Daten liegen nur in diesem Browser – sichere sie regelmäßig über den Export in den App-Optionen.

Web-App öffnen

Startseite der App mit verbleibenden Tagen
Lohnfortzahlung und Liste der Einträge in der App

Häufige Fragen

Zählen Wochenenden und Feiertage als Krankheitstage?

Für die BEM-Schwelle bei wiederholten Erkrankungen zählen in der Praxis deine Arbeitstage – bei einer 5-Tage-Woche also 30 Arbeitstage. Bist du am Stück krank, zählen Kalendertage: mehr als 42 Tage. Auch die 42 Tage Lohnfortzahlung sind Kalendertage.

Muss ich am BEM teilnehmen?

Nein. Das BEM ist für dich freiwillig. Eine Ablehnung hat keine direkten Folgen – in einem späteren Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitgeber sich aber darauf berufen, dass er ein BEM angeboten hat.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich habe?

Nein. Die Krankschreibung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose, und auch im BEM entscheidest du selbst, was du über deine Gesundheit preisgibst. Eine Ausnahme: Streitet dein Arbeitgeber darüber, ob es sich um dieselbe Krankheit handelt (wichtig für die 42 Tage Lohnfortzahlung), musst du im Streitfall darlegen, welche Erkrankungen vorlagen – etwa indem du deine Ärztin oder deinen Arzt insoweit von der Schweigepflicht entbindest.

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage – dafür gelten die drei Prüfstufen und die Klagefrist von drei Wochen. Wichtig: Kündigt dein Arbeitgeber wegen deiner Krankheit, muss er die Lohnfortzahlung trotzdem bis zum Ende der sechs Wochen weiterzahlen – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 8 EFZG).

Was passiert, wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung vorbei sind?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nur, wenn sie es vertraglich vereinbart haben.

Zählt das Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate?

Beim BEM kommt es auf die letzten zwölf Monate an – rollierend ab heute, nicht auf das Kalenderjahr. Ein Fehltag vom letzten Herbst kann also heute noch mitzählen.

Zählt eine Reha als Krankheitstag?

Bei der Lohnfortzahlung ja: Für eine bewilligte medizinische Reha zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt wie bei einer Krankheit weiter, und die Tage zählen auf die 42 Tage – gehört die Reha zur selben Erkrankung, auf deren Konto (§ 9 EFZG). Da du während einer Reha in der Regel arbeitsunfähig bist, zählt sie meist auch für die BEM-Grenze. Trag sie am besten mit derselben Notiz wie die Erkrankung ein.

Was gilt, wenn ich im Urlaub krank werde?

Tage, an denen du nachweislich krank warst, werden nicht als Urlaub verbraucht – du bekommst sie zurück. Dafür brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, auch im Ausland (§ 9 BUrlG). Melde dich sofort bei deinem Arbeitgeber. Diese Tage sind ganz normale Krankheitstage und zählen für die BEM-Grenze und die 42 Tage Lohnfortzahlung.

Zählen Kinderkrankentage zu meinen Krankheitstagen?

Nein. Bleibst du zu Hause, weil dein Kind krank ist, bist du selbst nicht arbeitsunfähig – diese Tage zählen weder für die BEM-Grenze noch für deine 42 Tage Lohnfortzahlung. Statt Gehalt gibt es meist Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (in der Regel 90 % vom ausgefallenen Netto). 2026 stehen jedem Elternteil 15 Tage je Kind zu, Alleinerziehenden 30 – höchstens 35 bzw. 70 Tage im Jahr (§ 45 SGB V).

Was gilt nach einem Arbeitsunfall?

Auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt dein Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen dein Gehalt weiter. Danach zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft Verletztengeld: 80 % vom Brutto, höchstens dein Netto (§ 47 SGB VII). Für die BEM-Grenze zählen die Tage wie jede andere Arbeitsunfähigkeit. Geh möglichst zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt) und sag dort, dass es ein Arbeitsunfall war.

Bin ich während der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) noch krankgeschrieben?

Ja. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitest du nach Plan zunächst wenige Stunden und steigerst dich langsam – rechtlich bleibst du dabei arbeitsunfähig (§ 44 SGB IX). In dieser Zeit bekommst du in der Regel weiter Krankengeld (oder Übergangsgeld) statt Gehalt. Die Tage zählen deshalb weiter als Krankheitstage – auch für die BEM-Grenze.

Bekomme ich in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs Lohnfortzahlung?

Nein. Der Anspruch entsteht erst, wenn dein Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen besteht (§ 3 EFZG Abs. 3). Bist du vorher krank, zahlt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Dauert die Krankheit länger, zahlt der Arbeitgeber ab der fünften Woche bis zu sechs Wochen weiter.

Darf mein Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen?

Ja. Gesetzlich brauchst du die ärztliche Bescheinigung erst, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist – dein Arbeitgeber darf sie aber auch früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag (§ 5 EFZG Abs. 1). Das kann auch im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen. Krankmelden musst du dich in jedem Fall sofort.

Gesetze im Wortlaut