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Lohnfortzahlung: Neue Krankheit oder gleiche Krankheit – gibt es wieder 6 Wochen?
Dein Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) dein Gehalt weiter. Aber wann beginnen die sechs Wochen neu? Beantworte zwei, drei Fragen – der Rechner prüft es nach den gesetzlichen Regeln.
Warum bist du jetzt krankgeschrieben?
Begann die neue Krankheit, während du noch krankgeschrieben warst?
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Ob es „dieselbe Krankheit“ ist, entscheiden im Streitfall Ärzte und Gerichte. Die Rechnung läuft nur in deinem Browser.
Die Regeln auf einen Blick
- Sechs Wochen pro Krankheitsfall: Dein Arbeitgeber zahlt bis zu 42 Kalendertage dein volles Gehalt weiter – Wochenenden zählen mit (§ 3 EFZG).
- Andere Krankheit, neuer Fall: Wirst du wegen einer anderen Krankheit krank, nachdem du wieder arbeitsfähig warst, beginnen die sechs Wochen neu – auch wenn es kurz hintereinander passiert.
- Neue Krankheit während der Krankschreibung: Kommt eine weitere Krankheit dazu, solange du noch krankgeschrieben bist, bleibt es ein Fall. Es gibt keine zusätzlichen sechs Wochen.
- Dieselbe Krankheit (Fortsetzungserkrankung): Die Tage werden zusammengezählt. Neue sechs Wochen gibt es nur, wenn du mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit krank warst – oder wenn seit Beginn der ersten Krankschreibung wegen dieser Krankheit 12 Monate vergangen sind.
- Neu im Job: In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses gibt es noch keine Lohnfortzahlung – in dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Beispiele
| Erkältung im März (10 Tage), Rückenschmerzen im April (8 Tage), dazwischen gearbeitet. | Zwei verschiedene Krankheiten → zweimal bis zu 42 Tage. Beide Fälle starten neu. |
| Krankgeschrieben wegen Grippe, während der Krankschreibung kommt eine Bronchitis dazu. | Ein Fall → die 42 Tage laufen weiter, keine neuen sechs Wochen. |
| Rücken im Januar (20 Tage), Rücken wieder im April (25 Tage). | Dieselbe Krankheit, weniger als 6 Monate dazwischen → 20 + 25 = 45 Tage. Ab Tag 43 gibt es Krankengeld. |
| Rücken im Januar (20 Tage), Rücken wieder im September. | Mehr als 6 Monate ohne diese Krankheit → neue 42 Tage. |
Woher weiß der Arbeitgeber, ob es dieselbe Krankheit ist?
Auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber steht keine Diagnose. Hat der Arbeitgeber Zweifel, kann er bei der Krankenkasse nachfragen, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt – die Kasse antwortet nur mit Ja oder Nein. Kommt es zum Streit, musst du darlegen, welche Erkrankungen vorlagen (§ 5 EFZG).
Und nach den sechs Wochen?
Dann zahlt deine Krankenkasse Krankengeld: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto (§ 44 SGB V). Wie viel das bei dir ist, rechnet der Krankengeld-Rechner aus. Wichtig: Kündigt dein Arbeitgeber dir wegen der Krankheit, muss er die sechs Wochen trotzdem zu Ende zahlen (§ 8 EFZG).
Die kostenlose App Krankheitstage zählt die 42 Tage Lohnfortzahlung automatisch je Erkrankung mit – inklusive 6-Monats- und 12-Monats-Regel. Einfach jeden Eintrag mit derselben Notiz für dieselbe Krankheit speichern. Ohne Konto, ohne Werbung, deine Daten bleiben auf deinem Handy.
Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Bis zu sechs Wochen, also 42 Kalendertage, pro Krankheitsfall. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Gibt es bei einer neuen Krankheit wieder sechs Wochen Lohnfortzahlung?
Ja, wenn du zwischendurch wieder arbeitsfähig warst. Beginnt die neue Krankheit während einer laufenden Krankschreibung, zählt alles als ein Fall – dann gibt es keine neuen sechs Wochen.
Was gilt, wenn dieselbe Krankheit wiederkommt?
Die Tage werden zusammengezählt. Neue sechs Wochen gibt es erst, wenn du mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind.
Zählen Wochenenden bei der Lohnfortzahlung mit?
Ja. Die sechs Wochen sind 42 Kalendertage, Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Bekomme ich Lohnfortzahlung im ersten Monat eines neuen Jobs?
Nein. Der Anspruch entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Vorher zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wenn du gesetzlich versichert bist.