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BEM-Rechner: Wie viele Krankheitstage bleiben dir bis zum BEM?
Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in zwölf Monaten muss dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Gib deine Arbeitstage und Krankheitstage ein – der Rechner zeigt dir sofort, wo du stehst.
Zähle nur die Tage, an denen du laut Krankschreibung arbeitsunfähig warst und eigentlich hättest arbeiten müssen – in den letzten 12 Monaten ab heute.
Deine Tage findest du in der App deiner Krankenkasse – siehe unten.
Am Stück krank? Dann zählen Kalendertage: Die Grenze ist nach mehr als 42 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit überschritten – Wochenenden inklusive.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Die Rechnung läuft nur in deinem Browser.
Wie viele Tage darf man im Jahr krank sein?
Eine feste Höchstzahl gibt es nicht. Kein Gesetz legt fest, wie viele Krankheitstage „erlaubt“ sind. Wer krank ist, ist krank – und darf deshalb nicht einfach abgemahnt oder bestraft werden.
Es gibt aber drei Grenzen, an denen sich etwas ändert:
- BEM-Grenze: mehr als sechs Wochen in zwölf Monaten → dein Arbeitgeber muss dir ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
- Lohnfortzahlung: Für dieselbe Erkrankung zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiter, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse (§ 3 EFZG).
- Kündigung wegen Krankheit: Auch hier gibt es keine feste Zahl. Gerichte prüfen in drei Stufen, ob weitere lange Fehlzeiten zu erwarten sind – meist mit Blick auf die letzten etwa drei Jahre. Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr gelten dabei oft als Anhaltspunkt, nicht als Automatismus (§ 1 KSchG).
→ Mehr zur krankheitsbedingten Kündigung
Wie werden Krankheitstage gezählt?
- Rollierend 12 Monate: Maßgeblich sind die letzten zwölf Monate ab heute – nicht das Kalenderjahr. Ein Krankheitstag vom letzten Herbst kann heute noch mitzählen.
- Wiederholt krank: Bei mehreren kurzen Erkrankungen zählen deine Arbeitstage. Sechs Wochen sind deshalb deine Arbeitstage pro Woche × 6.
- Am Stück krank: Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit zählen Kalendertage – die Grenze liegt bei mehr als 42 Tagen.
- Alle Erkrankungen zusammen: Für das BEM werden alle Krankheitstage zusammengezählt, egal welche Krankheit. (Bei der Lohnfortzahlung ist das anders – dort zählt jede Erkrankung für sich.)
- Nach einem BEM: Ist ein BEM abgeschlossen, beginnt die Zählung neu. Bist du danach wieder mehr als sechs Wochen in zwölf Monaten krank, muss dir erneut ein BEM angeboten werden.
| Arbeitstage pro Woche | BEM-Grenze |
|---|---|
| 6-Tage-Woche | mehr als 36 Arbeitstage |
| 5-Tage-Woche | mehr als 30 Arbeitstage |
| 4-Tage-Woche | mehr als 24 Arbeitstage |
| 3-Tage-Woche | mehr als 18 Arbeitstage |
| 2-Tage-Woche | mehr als 12 Arbeitstage |
Was passiert, wenn die Grenze überschritten ist?
Dein Arbeitgeber muss dich zu einem BEM einladen. Darin wird gemeinsam besprochen, wie du gesund arbeiten kannst – zum Beispiel mit angepassten Aufgaben, Arbeitszeiten oder Hilfsmitteln. Das BEM ist für dich freiwillig, und du entscheidest selbst, was du über deine Gesundheit erzählst. Die Grenze ist keine Kündigungsgrenze – eine Kündigung hat eigene, strengere Voraussetzungen.
Woher bekomme ich meine Krankheitstage?
Deine Krankenkasse hat alle Krankschreibungen gespeichert. In den meisten Kassen-Apps findest du sie unter „Arbeitsunfähigkeiten“ oder „AU-Bescheinigungen“.
→ So findest du sie bei deiner Krankenkasse
Die kostenlose App Krankheitstage zählt deine Tage automatisch mit – rollierend über zwölf Monate, mit deinen Arbeitstagen und den Feiertagen deines Bundeslands – und zeigt zusätzlich die Lohnfortzahlung je Erkrankung. Ohne Konto, ohne Werbung, deine Daten bleiben auf deinem Handy.
Häufige Fragen zum BEM-Rechner
Ab wie vielen Krankheitstagen bekomme ich ein BEM?
Wenn du in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mehr als 30 Arbeitstage, am Stück mehr als 42 Kalendertage.
Zählen Wochenenden und Feiertage mit?
Bei wiederholten Erkrankungen zählen nur deine Arbeitstage, Wochenenden und freie Tage also nicht. Bist du am Stück krank, zählen Kalendertage – dann auch Wochenenden.
Zählt das Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate?
Die letzten zwölf Monate ab heute (rollierend). Am 1. Januar fängt die Zählung also nicht neu an.
Muss ich am BEM teilnehmen?
Nein. Das BEM ist für dich freiwillig. Eine Ablehnung hat keine direkten Folgen – in einem späteren Kündigungsschutzprozess kann sich der Arbeitgeber aber darauf berufen, dass er ein BEM angeboten hat.
Kann ich nach sechs Wochen Krankheit gekündigt werden?
Die BEM-Grenze ist keine Kündigungsgrenze. Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein – und das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn du dort länger als sechs Monate arbeitest.