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Kündigung wegen Krankheit: Was ist erlaubt – und wie viel Abfindung ist drin?

Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung – aber eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Hier findest du die Regeln, die wichtigsten Fristen und einen Schätzer, wie hoch eine Abfindung ungefähr sein kann.

Gekündigt? Du hast nur drei Wochen Zeit

Gegen eine Kündigung kannst du dich nur mit einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang wehren (§ 4 KSchG). Danach gilt sie in aller Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Lass dich deshalb sofort beraten.

Abfindungs-Schätzer

Wie viel Abfindung ist bei einer Einigung ungefähr üblich? Die Faustformel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Erfolgsaussichten einer Klage liegt der Betrag oft zwischen einem Viertel und einem ganzen Monatsgehalt pro Jahr.

Gib dein Bruttogehalt und deine Betriebszugehörigkeit ein – das Ergebnis erscheint hier.

Was bleibt netto?

Auf eine Abfindung fallen keine Sozialabgaben an, aber Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Fünftelregelung ist eingerechnet, wenn sie für dich günstiger ist. Wie viel das ist, hängt von deinem übrigen Einkommen im Jahr der Auszahlung ab.

Trag dein übriges Einkommen ein – dann siehst du hier, was von der Abfindung ungefähr netto bleibt.

Grobe Schätzung mit dem Steuertarif 2026. Das zu versteuernde Einkommen wird pauschal aus dem Brutto geschätzt (Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag, typische Vorsorgeaufwendungen). Arbeitslosengeld oder Krankengeld im selben Jahr sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz – dann bleibt etwas weniger. Keine Steuerberatung.

Unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht. Die Abfindung ist steuerpflichtig, der Betrag ist brutto. Die Rechnung läuft nur in deinem Browser.

Fünftelregelung: Was ist das – und passiert das automatisch?

Was ist das? Eine Steuerermäßigung für Abfindungen (§ 34 EStG). Weil die ganze Abfindung in einem Jahr kommt, würde sie deinen Steuersatz stark nach oben treiben. Das Finanzamt rechnet deshalb so, als würdest du nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich verdienen, und nimmt die Steuer darauf mal fünf. Das ist meist günstiger.

Beispiel: 15.750 € Abfindung, 42.000 € übriges Bruttoeinkommen, ledig: ohne Fünftelregelung ca. 5.000 € Einkommensteuer auf die Abfindung, mit Fünftelregelung ca. 4.660 € – rund 340 € gespart.

Passiert das automatisch? Nein – nicht beim Arbeitgeber. Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Er zieht bei der Auszahlung also zunächst mehr Steuer ab. Die Ermäßigung bekommst du erst, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst und die Abfindung dort als Entschädigung (Anlage N) einträgst. Das Finanzamt prüft dann, ob sie dir zusteht, und erstattet die Differenz mit dem Steuerbescheid.

Voraussetzung: Die Abfindung wird in einem Kalenderjahr ausgezahlt (nicht in Raten über mehrere Jahre), und du bekommst in diesem Jahr dadurch mehr, als du ohne das Ende des Arbeitsverhältnisses verdient hättest.

Wann lohnt sie sich? Vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen. Liegt dein Einkommen schon im Spitzensteuersatz, bringt sie kaum etwas. Kommt die Abfindung in einem Jahr, in dem du wenig verdienst (zum Beispiel Anfang des nächsten Jahres), kann die Ersparnis deutlich größer sein – den Auszahlungstermin vorher mit dem Arbeitgeber klären und beraten lassen.

Im Rechner oben: Der Netto-Schätzer rechnet automatisch beide Wege und zeigt dir den günstigeren – so, wie es nach der Steuererklärung ungefähr aussieht.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?

Gilt für dich das Kündigungsschutzgesetz – in der Regel, wenn im Betrieb mehr als zehn Beschäftigte arbeiten und dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG, § 23 KSchG) –, prüfen Arbeitsgerichte eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen. Alle drei müssen erfüllt sein:

  1. Negative Gesundheitsprognose

    Aus den bisherigen Fehlzeiten muss folgen, dass du auch künftig erheblich fehlen wirst. Gerichte schauen meist auf die letzten drei Jahre; Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen pro Jahr gelten oft als Anhaltspunkt – eine feste Grenze gibt es aber nicht. Bei einer langen Erkrankung zählt, ob in den nächsten 24 Monaten mit deiner Genesung zu rechnen ist.

  2. Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs

    Die Fehlzeiten müssen zu erheblichen Störungen im Ablauf oder zu hohen Kosten führen – etwa Lohnfortzahlung von mehr als sechs Wochen pro Jahr.

  3. Interessenabwägung

    Das Interesse des Arbeitgebers muss schwerer wiegen als deins am Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden zum Beispiel Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, eine Schwerbehinderung und ob die Krankheit durch die Arbeit entstanden ist. Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob es mildere Mittel gibt – etwa einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz.

Ohne BEM wird es für den Arbeitgeber schwer

Warst du in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 SGB IX). Hat er das nicht getan, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam – er muss dann aber vor Gericht genau darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. Das gelingt oft nicht.

→ Mit dem BEM-Rechner prüfen, ob du die 6-Wochen-Grenze erreicht hast

Kleinbetrieb oder erste sechs Monate

In Betrieben mit höchstens zehn Beschäftigten und in den ersten sechs Monaten deines Arbeitsverhältnisses gelten die drei Stufen nicht (§ 23 KSchG). Dein Arbeitgeber kann dann auch wegen Krankheit kündigen, ohne einen besonderen Grund zu nennen. Verboten bleiben Willkür und Diskriminierung, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Die Kündigungsfrist gilt trotzdem.

Besonderer Schutz und Formfehler

  • Schwerbehinderung: Bist du schwerbehindert oder gleichgestellt, braucht der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX), und die Schwerbehindertenvertretung muss beteiligt werden (§ 178 SGB IX). Fehlt das, ist die Kündigung unwirksam.
  • Betriebsrat: Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist sie unwirksam (§ 102 BetrVG).
  • Schriftform: Eine Kündigung muss auf Papier und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder nur mündlich ist unwirksam (§ 623 BGB).
  • Weitere Gruppen: Auch Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder sind besonders geschützt.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die gesetzliche Frist mit der Dauer deines Arbeitsverhältnisses (§ 622 BGB). Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen. In der Probezeit (höchstens sechs Monate) gelten zwei Wochen.

Im Betrieb seitKündigungsfrist
weniger als 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
2 Jahren1 Monat zum Monatsende
5 Jahren2 Monate zum Monatsende
8 Jahren3 Monate zum Monatsende
10 Jahren4 Monate zum Monatsende
12 Jahren5 Monate zum Monatsende
15 Jahren6 Monate zum Monatsende
20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

In der Regel nein. Eine Abfindung entsteht meistens durch eine Einigung – oft im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, wenn der Arbeitgeber das Risiko scheut, den Prozess zu verlieren.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Sonderfällen: bei einer betriebsbedingten Kündigung mit ausdrücklichem Abfindungsangebot (0,5 Monatsverdienste pro Jahr, § 1a KSchG) – das gilt nicht für eine Kündigung wegen Krankheit –, bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht (höchstens 12, bei älteren Beschäftigten mit langer Betriebszugehörigkeit bis 18 Monatsverdienste, § 10 KSchG) sowie aus einem Sozialplan oder Tarifvertrag.

Große Unterschiede je nach Betrieb: Wie hoch Abfindungen tatsächlich ausfallen, hängt stark vom Arbeitgeber ab. Große Unternehmen mit Betriebsrat zahlen bei einem Stellenabbau über Sozialpläne oder freiwillige Abfindungsprogramme oft deutlich mehr als die Faustformel – laut Medienberichten teils sechsstellige Beträge, etwa in der Autoindustrie. In kleineren Betrieben ohne Sozialplan liegt die Abfindung meist bei der Faustformel oder darunter, im Kleinbetrieb oft bei null. Wichtig: Solche Programme betreffen freiwillige Ausstiege bei Stellenabbau – bei einer Kündigung wegen Krankheit wird über eine Abfindung im Einzelfall verhandelt.

Steuern und Arbeitslosengeld: Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber in der Regel frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Steuerermäßigung (Fünftelregelung, § 34 EStG) gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung – was ungefähr netto bleibt, zeigt der Netto-Schätzer oben. Vorsicht bei einem Aufhebungsvertrag: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen – unterschreibe nichts ohne Beratung.

Gekündigt – was jetzt?

  • Zugang notieren: Schreib dir auf, wann und wie du die Kündigung bekommen hast. Ab diesem Tag laufen die drei Wochen.
  • Sofort beraten lassen: bei deiner Gewerkschaft, einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über deine Rechtsschutzversicherung. Bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts kannst du eine Klage auch selbst kostenlos aufnehmen lassen.
  • Kosten kennen: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst – auch wenn du gewinnst (§ 12a ArbGG).
  • Arbeitsuchend melden: bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Tage, nachdem du von der Kündigung erfahren hast (oder drei Monate vor dem Ende, wenn die Frist länger ist) – sonst droht eine Sperrzeit (§ 38 SGB III).
  • Nichts unterschreiben: keinen Aufhebungsvertrag und keine „Ausgleichsquittung“, bevor du beraten wurdest.
  • Krankschreibung lückenlos halten: Kündigt dein Arbeitgeber wegen der Krankheit, muss er die sechs Wochen Lohnfortzahlung trotzdem zu Ende zahlen (§ 8 EFZG). Bist du am Ende des Arbeitsverhältnisses noch krank, zahlt die Krankenkasse in der Regel Krankengeld weiter.

→ Lohnfortzahlung prüfen · → Krankengeld berechnen

Fehlzeiten selbst im Blick behalten

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Häufige Fragen zur Kündigung wegen Krankheit

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage – dafür gelten die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes und die Klagefrist von drei Wochen.

Wie viele Krankheitstage führen zur Kündigung?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Gerichte schauen meist auf die letzten drei Jahre; Fehlzeiten von jeweils mehr als sechs Wochen pro Jahr gelten oft als Anhaltspunkt. Entscheidend ist, ob auch künftig erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind und den Betrieb stark belasten.

Habe ich bei einer Kündigung wegen Krankheit Anspruch auf eine Abfindung?

In der Regel nicht. Eine Abfindung entsteht meistens durch eine Einigung mit dem Arbeitgeber, oft im Kündigungsschutzverfahren. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen, etwa aus einem Sozialplan oder bei einer Auflösung durch das Gericht.

Wie hoch ist eine Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit?

Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Erfolgsaussichten einer Klage liegt der Betrag oft zwischen einem Viertel und einem ganzen Monatsgehalt pro Jahr.

Muss mein Arbeitgeber vor der Kündigung ein BEM anbieten?

Warst du in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss er ein BEM anbieten. Fehlt es, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam, aber der Arbeitgeber muss vor Gericht darlegen, dass ein BEM nichts geändert hätte.